Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2024/097  

 
 
Betreff: Errichtung einer Skulptur in der Gemarkung Bründeln
a) 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bründeln; Aufstellungsbeschluss
b) Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages über die Planungskosten
c) Abschluss eines Nutzungsvertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Frau Bankes
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bankes, Dörthe
Beratungsfolge:
Ortsvorsteher Anhörung
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
16.12.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gebietsabgrenzung  
Foto Skulptur  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Bildhauer Dieter Homeyer aus Bründeln hat mit Datum vom 21.10.2024 beantragt, im Außenbereich in der Gemarkung Bründeln an einem nicht öffentlichen Weg der Gemeinde Hohenhameln eine 6,20 m hohe Skulptur in 80 m Entfernung zur Bundesstraße 494 aufstellen zu dürfen. Der favorisierte Standort ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bründeln, als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Dieses ließe die Errichtung eines Kunstwerkes nicht zu, ein Bauantrag wäre nicht genehmigungsfähig. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen kulturellen Zweck würde auch gleichzeitig die Zustimmung zum Aufstellen der Skulptur erteilt werden.

Die Übernahme der Planungs- und Verfahrenskosten ist mit dem Antragsteller im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages abzusichern. Transport und Errichtung der Figur sind aufgrund der Größe mit nicht unerheblichen Aufwand verbunden, daher ist für die Nutzung des Wirtschaftsweges und des Standortes „Kleines Feld“ in der Gemarkung Bründeln, Flur 2, Flurstück 84/2, ein Nutzungsvertrag mit Herrn Homeyer zu schließen. Das Flurstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Hohenhameln.

Für die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortschaft Bründeln, mit der im gleichen Zuge eine Digitalisierung erfolgen sollte, ist eine Gebietsabgrenzung beigefügt (Anlage 1).

Außerdem befindet sich in der Anlage eine Darstellung der Skulptur (Anlage 2).

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1. Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 48. Änderung in der Ortschaft Bründeln durchgeführt.

2. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.

3. Mit Bildhauer Dieter Homeyer ist ein Städtebaulicher Vertrag über die Planungskosten sowie ein Nutzungsvertrag abzuschließen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

0

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

             50.000

bei Produkt

511100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

ca.
7.500 ,-

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

ca. 3.500

bei Sachkonto

3488001

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die tlw. Kostenübernahme des Antragstellers.

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Gebietsabgrenzung (249 KB)      
Anlage 3 2 Foto Skulptur (378 KB)