Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 29.09.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Wittenbergshof“, Ortschaft Ohlum, gefasst (siehe Vorlage Nr. 2016/059). Die Änderung des Bebauungsplanes wird durchgeführt, um die unbeabsichtigte Abweichung von den Planfestsetzungen zu beseitigen und Rechtssicherheit für das betroffene Grundstück zu schaffen. Die Planungskosten werden zu einem Drittel von den Grundstückseigentümern übernommen, ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Schreiben vom 14.10.2016 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat durch Auslegung des Planentwurfes in der Zeit vom 28.10.2016 bis 11.11.2016 stattgefunden. Während dieser Frist wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.
Ein Planentwurf und die Begründung sind in der Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr 750 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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