Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2016/010  

 
 
Betreff: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hettberg", Ortschaft Stedum-Bekum; Genehmigungsantrag der Firma Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Steinborn, Niklas
Beratungsfolge:
Ortsrat Stedum-Bekum Anhörung
02.03.2016 
Sitzung des Ortsrates Stedum (offen)   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
10.03.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
17.03.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Bauantrag Grundriss Erweiterung 1_250_100  

Die Firma Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH (PEG) beabsichtigt in der Gemarkung Stedum, Flur 1, Flurstücke 136/2 und 138/2, den Neubau einer Betonfläche von ca. 5.319 m² zur Lagerung von bis zu ca. 10.500 m³ Altholz (siehe anliegenden Lageplan). Die Fläche soll in drei Abschnitte mit einer max. geplanten Lagerhöhe von jeweils 7,00 m unterteilt werden. Außerdem soll entlang der nördlichen Grundstücksgrenze ein ca. 4 m hoher Wall angelegt werden, der mit einheimischen Sträuchern bepflanzt wird.

Die für das Bauvorhaben erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist bei dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig beantragt worden.  

Die PEG betreibt auf dem Betriebsgelände der Deponie Stedum eine Anlage zur Altholzaufbereitung. Durch die zusätzliche Nutzung des Teilstücks, das sich östlich von der Altholzbehandlungsanlage befindet, soll die nutzbare Lagerfläche und somit auch die Lagerkapazität erhöht werden. Die beabsichtigte Erweiterung wird aus Sicht des Anlagenbetreibers zu keinen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen am Standort führen. Laut Antragssteller sind Einwirkungen auf die Nachbarschaft aufgrund der weiten Entfernungen zur nächsten Wohnbebauung nicht zu erwarten. Die zusätzliche Lagerfläche wird benötigt, um einen möglichst reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.

Da unter der geplanten Betonfläche ein öffentlicher Schmutzwasserkanal verläuft und im Bebauungsplan hierfür ein Schutzstreifen vorgesehen ist, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hettberg“ erforderlich.

Der Wasserverband Peine hat mit Schreiben vom 29.05.2016 die Zustimmung erteilt, die über das Grundstück, Gemarkung Stedum, Flur 1, Flurstück 136/2 verlaufende Schmutzwassersammelleitung DN 200 zu überbauen. Die auf dem vorgenannten Flurstück im Zuge des Leitungsverlaufs befindlichen Schachtbauwerke sollen höhenmäßig an die Oberfläche angepasst werden und mit geschlossenen, flüssigkeitsdichten Schachtabdeckungen versehen werden.

Die Firma PEG hat ein übergeordnetes Brandschutzkonzept für das Abfallentsorgungszentrum Stedum, dass der TÜV Nord am 04.09.2015 erstellt hat, vorgelegt, in dem jedoch noch einige offene Punkte sowie Empfehlungen beispielsweise zur Löschwasserversorgung und –rückhaltung benannt werden. Die geplante Altholzlagerfläche ist in dem Brandschutzkonzept bereits berücksichtigt worden.

 

 


Die Gemeinde Hohenhameln erteilt der Firma PEG für den Neubau einer Betonfläche zur Lagerung von Altholz in der Gemarkung Stedum, Flur 1, Flurstücke 136/2 und 138/2 die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass die in dem Brandschutzkonzept benannten offenen Punkte und Empfehlungen vom Antragssteller umgesetzt werden. Außerdem sind die vom Wasserverband Peine in dem Schreiben vom 29.05.2016 gestellten Forderungen bzgl. der Schmutzwasserleitung von der PEG zu erfüllen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im folgenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im folgenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bauantrag Grundriss Erweiterung 1_250_100 (589 KB)