Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Firma Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH (PEG) beabsichtigt in der Gemarkung Stedum, Flur 1, Flurstücke 136/2 und 138/2, den Neubau einer Betonfläche von ca. 5.319 m² zur Lagerung von bis zu ca. 10.500 m³ Altholz (siehe anliegenden Lageplan). Die Fläche soll in drei Abschnitte mit einer max. geplanten Lagerhöhe von jeweils 7,00 m unterteilt werden. Außerdem soll entlang der nördlichen Grundstücksgrenze ein ca. 4 m hoher Wall angelegt werden, der mit einheimischen Sträuchern bepflanzt wird. Die für das Bauvorhaben erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist bei dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig beantragt worden. Da unter der geplanten Betonfläche ein öffentlicher Schmutzwasserkanal verläuft und im Bebauungsplan hierfür ein Schutzstreifen vorgesehen ist, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hettberg“ erforderlich. Der Wasserverband Peine hat mit Schreiben vom 29.05.2016 die Zustimmung erteilt, die über das Grundstück, Gemarkung Stedum, Flur 1, Flurstück 136/2 verlaufende Schmutzwassersammelleitung DN 200 zu überbauen. Die auf dem vorgenannten Flurstück im Zuge des Leitungsverlaufs befindlichen Schachtbauwerke sollen höhenmäßig an die Oberfläche angepasst werden und mit geschlossenen, flüssigkeitsdichten Schachtabdeckungen versehen werden.
Die Gemeinde Hohenhameln erteilt der Firma PEG für den Neubau einer Betonfläche zur Lagerung von Altholz in der Gemarkung Stedum, Flur 1, Flurstücke 136/2 und 138/2 die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass die in dem Brandschutzkonzept benannten offenen Punkte und Empfehlungen vom Antragssteller umgesetzt werden. Außerdem sind die vom Wasserverband Peine in dem Schreiben vom 29.05.2016 gestellten Forderungen bzgl. der Schmutzwasserleitung von der PEG zu erfüllen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im folgenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im folgenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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