|
Ratsmitglied Strübe spricht sich in seiner Eigenschaft als Ortsbürgermeister der Ortschaft Soßmar ausdrücklich dafür aus, den Ortsrat Soßmar an den Planungen bezüglich des Hochwasserschutzes zu beteiligen.
Beschluss: - Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 44. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Soßmarer Tor II“, Ortschaft Hohenhameln, aufgestellt.
- Der Planungsauftrag für die Bauleitplanung wird nach einem entsprechenden Vergabeverfahren an das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erteilt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 22 | Nein-Stimmen: | 3 | Enthaltungen: | 0 | | |
|
|