Die Maßnahme „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Clauen“ wird auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung auf dem Grundstück „Peiner Landstraße 28 A“ durchgeführt. Ein entsprechender Bauantrag ist zu stellen.
Nach Erteilung der Baugenehmigung sind die erforderlichen Baugewerke auszuschreiben und die einzelnen Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.