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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion: Fassung eines Grundlagenbeschlusses zur kommunalen Radverkehrsförderung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 28.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2022/015-01 Antrag der SPD-Fraktion: Fassung eines Grundlagenbeschlusses zur kommunalen Radverkehrsförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
2022/015
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Dorner, Thorsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gruppe Wir für Hohenhameln stellt einen eigenen Beschlussvorschlag zu Punkt 2 der Vorlage vor. Dieser wird von Ratsherr Cavalli eingehend erläutert. Zusätzlich soll Punkt 1 aus dem Antrag der SPD-Ratsfraktion voran gestellt werden.

 

Nach massiver Kritik seitens der SPD-Ausschussmitglieder wird die Sitzung auf deren Antrag zur Beratung unterbrochen.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung wird der abweichende Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.


Beschluss:
 

  1. Die Gemeinde Hohenhameln bekennt sich mit diesem Beschluss dazu, Belange der Radverkehrsförderung grundsätzlich in ihre Beschlussfassungen einzubeziehen.

 

  1. In der Gemeindeverwaltung wird der Fachdienstleiter Bauen, Herr Thorsten Dorner, als fester Ansprechpartner zu Förderungs- und Planungsbelangen der Thematik Radverkehr benannt.

 

  1. Das (Richt-)Angebot zur Erstellung eines Radverkehrskonzeptes wird nach der Planung und Umsetzung des innerörtlichen Radwegenetzes im Ortt Hohenhameln (Vorlage 2022/013) und der Anschffung der beiden Fahrrad-Stationen (Vorlage 2022/014) eingeholt. Zu prüfen ist dabei, ob die Förderung der Nbank für beide aufeinander aufbauenden Anträge (Vorlage 2022/013 und 2022/015-01) beantragt werden kann.

 

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden für die Umsetzung des innerörtlichen Radverkehrskonzeptes (Vorlage 2022/013) und die Anschaffung der Fahrradstationen (Vorlage 2022/014) angewendet. Die restlichen Mittel sind für die anschließende Erstellung des überörtlichen Radwegekonzptes mit entsprechendem Vergabeverfahren und folgendem Planungsauftrag. Sollten die Haushaltsmittel nicht ausreichend sein, ist der Rat erneut zu beteiligen.

 

Mit den Partnern der ILE/LEADER ist zu prüfen, ob das überörtliche Radwegekonzept gleich für alle vier Partner gemeinsam erstellt wird.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

0