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Auszug - Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder durch den bisherigen Ortsbürgermeister  

 
 
Sitzung des Ortsrates Clauen
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Clauen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 24.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude Clauen, An der Tränke 2
Ort: Mehrzweckgebäude Clauen, An der Tränke 2
2021/085 Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder durch den bisherigen Ortsbürgermeister
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Herr Witte
Federführend:10.5 Bearbeiter/-in: Matschurek, Karin
 
Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Uwe Lauenstein weist die Mitglieder des Ortsrates gemäß § 91 Absatz 4 Satz 4 NKomVG auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin und verpflichtet sie förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Eine entsprechende Erklärung liegt den Ortsratsmitgliedern vor und wird von ihnen handschriftlich unterzeichnet.