Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Beschluss:
- Die Genehmigungsbehörde hat nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen regelmäßig zu überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere Geräusch- und Staubimmissionen) eingehalten werden.
- Die Erstellung des Feuerwehrplanes hat unter Beteiligung der Ortsfeuerwehr Mehrum zu erfolgen. Eine umfassende Einweisung auf dem Betriebsgelände ist zwingend sicherzustellen.
- Der Zu- und Abfahrtsverkehr durch LKW hat über das klassifizierte Straßennetz (B65 und L413) zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
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