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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Klappfeld" mit örtlicher Bauvorschrift, Ortschaft Bründeln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB; a) Beschluss über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange c) Abschluss eines Erschließungsvertrages  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln
2021/042 Aufstellung des Bebauungsplanes "Klappfeld" mit örtlicher Bauvorschrift, Ortschaft Bründeln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
c) Abschluss eines Erschließungsvertrages
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL BothmerAktenzeichen:622-83
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Ratsherr Semper berichtet in seiner Funktion als Ortsvorsteher der Ortschaft Bründeln, dass der Sachverhalt mit den Bürger*innen bei einer Informationsveranstaltung am 12.06.21 erörtert wurde. Dem Bebauungsplan wird grundsätzlich zugestimmt.

 


Beschluss:

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klappfeld“ mit örtlicher Bauvorschrift, Ortschaft Bründeln, wird nach dem vorliegenden Entwurf im beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Der NLG wird die Erschließung des Plangebietes übertragen. Dazu ist ein entsprechender städtebaulicher Vertrag (Erschließungsvertrag) mit der NLG und dem Wasserverband abzuschließen. Nach Abschluss der Verhandlungen ist der Vertragsentwurf dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung einstimmig