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Der Ortsbürgermeister wurde gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG anstelle des Ortsrates angehört und hat der Beschlussempfehlung zugestimmt.
Beschluss: - Für den in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellten Bereich wird eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Überm Berge II“, Ortschaft Bierbergen, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
- Die Planungskosten haben die Antragsteller als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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