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Beschluss: Die Gemeinde Hohenhameln trägt aktiv zur Umsetzung der Ziele des Niedersächsischen Weges bei, indem sie - sämtliche, im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung festgesetzten Kompensationsmaßnahmen nach § 1a Abs. 3 BauGB an die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) meldet und die UNB bittet, diese in das Kompensationskataster nach § 7 Abs. 1 NAGBNatSchG aufzunehmen.
- bis zum Jahr 2023 ein Biotopverbundkonzept erarbeitet, in dem vor allem die linienhaften Strukturen wie Hecken, Saumstrukturen an Wegen und Gewässern, Feldgehölze, Alleen und Baumreihen als Elemente des Biotopverbundes dargestellt und wirksam geschützt werden
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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