Beschluss:
Die Gemeinde Hohenhameln erteilt der Firma PEG für den Neubau einer Betonfläche zur Lagerung von Altholz in der Gemarkung Stedum, Flur 1, Flurstücke 136/2 und 138/2 die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass die in dem Brandschutzkonzept benannten offenen Punkte und Empfehlungen vom Antragssteller umgesetzt werden. Außerdem sind die vom Wasserverband Peine in dem Schreiben vom 29.05.2015 gestellten Forderungen bzgl. der Schmutzwasserleitung von der PEG zu erfüllen.