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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Hoher Weg II", Ortschaft Hohenhameln a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung  

 
 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (Umlaufverfahren)
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Umlaufverfahren
Ort:
2021/017 Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Hoher Weg II", Ortschaft Hohenhameln
a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Brandes
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln stimmt dem gnderten Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht zu und beschließt rückwirkend die erneute Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hoher Weg II“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung und zugleich die Begründung zum Bebauungsplan.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

Ja-Stimmen:   24

 

Nein-Stimmen:  -

 

Enthaltungen:   -