Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Bürgermeister Erwig führt aus, dass der Gemeinderat ausschließlich über die Verlegung einer unterirdischen Beregnungsleitung auf gemeindlichen Flächen zu entscheiden hat. Eine Versagung der Verlegung kann nur bei Vorliegen sachlicher Gründe beschlossen werden. Diese liegen jedoch in diesem Fall nicht vor, was so auch von der Kommualaufsicht des Landkreises Peine und einem unabhängigen Fachanwalt bestätigt wurde.
Die Wasserentnahme selbst wird von der Unteren Wasserbehörde entschieden. Einige Ratsmitglieder befürchten bei einer Wasserentnahme das Absenken des Grundwasserspiegels und damit verbunden Rissschäden an den Gebäuden.
Nach ausführlicher, teilweise kontrovers, geführter Diskussion beschließen die Ratsmitglieder folgendes: Zu 1: Antrag auf Einleitung von Wasser in einen gemeindeeigenen Graben
Beschluss:
Zu 2: Antrag auf Verlegung einer unterirdischen Beregnungsleitung auf gemeindlichen Flächen:
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimme: 12 Enthaltungen: 0 |
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