Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Auszug - Einführung flexibler Bedienformen im ÖPNV mit Anbindung an den S-Bahnhof Algermissen  

 
 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln
2020/090 Einführung flexibler Bedienformen im ÖPNV mit Anbindung an den S-Bahnhof Algermissen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Spitzer, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Rates begrüßen die Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs an den S-Bahnhof Algermissen. Zur Hälfte des Förderzeitraums soll eine Halbzeitanalyse durchgeführt werden.


  1. Beschluss:
    In der Gemeinde Hohenhameln werden zum 12. Dezember 2021 flexible Bedienformen im ÖPNV gemäß dem Konzept in der Anlage eingeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig und der Omnibus-Nahverkehrs-Service GmbH (ONS) umzusetzen.

 

  1. r die Verkehrsleistung wird aufbauend auf ein Kalkulationstool für Flächenbedarfsverkehre mit einem Defizit von jährlich 159.050 € gerechnet. Der Regionalverband trägt hiervon 79.525 € (entspricht 50 %). Die Gemeinde Hohenhameln trägt einen Eigenanteil in Höhe von jährlich 39.762,50 €. Den restlichen Kostenanteil in Höhe von 39.762,50 sollte der Landkreis Peine übernehmen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende jährliche Mittel in die Haushalte der Jahre 2021 ff. einzustellen.

 

  1. Zur Anschubfinanzierung hat das Land Niedersachsen eine EFRE-Förderrichtlinie zur Einrichtung flexibler Bedienformen aufgelegt. Es wird eine Förderung von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 31.12.2022 in Aussicht gestellt. Im

ersten Betriebsjahr könnten sich die Eigenanteile folglich um bis zu 50 % verringern. Der Regionalverband Großraum Braunschweig wird ermächtigt, einen entsprechenden Förderantrag beim Land Niedersachsen einzureichen.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig