Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
FBL Bothmer weist darauf hin, dass die Anträge nach Aussage der vorliegenden Expertisen von Kommunalaufsicht und Anwaltsbüro aus rechtlichen Gründen eigentlich nicht abgelehnt werden können, da keine sachlichen Gründe hierfür vorlägen. In diesem Fall müsste der Bürgermeister mutmaßlich Einspruch gegen den Ratsbeschluss gemäß § 88 NKomVG einlegen und die Kommunalaufsichtsbehörde informieren.
Der Sachverhalt wird unter Darlegung der unterschiedlichen Aspekte kontrovers diskutiert.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
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