Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Fachbereichsleiter Meißner erläutert den Ausschussmitgliedern ausführlich die Veränderungen nach Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs mit Stand vom 03.12.2020.
Nach ausführlicher, teilweise kontrovers, geführter Diskussion empfehlen die Ausschussmitglieder folgendes:
a) Antrag der SPD Fraktion des Ortsrates Mehrum vom 10.03.2020 „Errichtung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“. Hier: Installation von multifunktionalen Ladestationen auf der Parkfläche vor dem Hallenbad und der Sporthalle Mehrum.
Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: -
b) Antrag der CDU Fraktion vom 09.09.2020: „Die CDU Gemeinderatsfraktion beantragt für das Hallenbad Mehrum einen Haushaltsansatz in Höhe von 30.000,00 Euro in den Haushaltsplanentwurf 2021 mit aufzunehmen. Diese Mittel sollen für etwaige Untersuchungen und gutachterliche Tätigkeiten in technischen, baulichen, investiven Bereichen und eine Berechnung der Wirtschaftlichkeit eingesetzt werden.“
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 2
c) Antrag der CDU Fraktion vom 26.11.2020: „Antrag zur Förderung des Ehrenamtes; die CDU Fraktion im Rat der Gemeinde Hohenhameln fordert eine Aufwertung der Ehrenamtskarte und beantragt die Einstellung von 5.000,00 Euro für die Förderung des Ehrenamtes.“
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: 2
d) Antrag der CDU Fraktion vom 26.11.2020: „Antrag externe Wirtschaftsförderung; die CDU Fraktion beantragt 50.000,00 Euro für eine externe Wirtschaftsförderung in den kommenden Haushalt einzustellen.“
Die Ausschussmitglieder sprechen sich mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung dafür aus, den Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
Fachbereichsleiter Meißner führt aus, dass der Haushaltsplan im Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen ist. In diesem Fall ist nach § 110 Abs. 8 NKomVG grundsätzlich ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, dass spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen ist. Abweichend davon kann die Vertretung nach § 182 Abs. 4, Nr. 3 NKomVG zur Bewältigung einer (aktuell vorliegenden) epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschließen, dass in dem betreffenden Haushaltsjahr ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt wird, soweit wegen der festgestellten epidemischen Lage der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Der den Ratsmitgliedern ursprünglich vorgelegte Haushaltsplan war im Ergebnis ausgeglichen. Der Haushaltsausgleich kann nach der danach eingetretenen Entwicklung 2021 nicht erreicht werden, da die vom Landesamt für Statistik für den 04.12.2020 gewährten Ausgleichsmittel für Gewerbesteuerausfälle gemäß § 14 g NFAG in Höhe von 978.470,00 Euro durch die Berücksichtigung im kommunalen Finanzausgleich für 2021 zu verringerten Schlüsselzuweisungen und erhöhten Kreisumlagezahlungen von zusammen rd. 800.000,00 Euro führt. Damit kann der Haushaltsausgleich wegen der festgestellten epidemischen Lage nicht erreicht werden.
Ergänzender Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig |
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