Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Seitens eines Bewerberteams wird das Interessenbekundungsverfahren für die Vergabe der Trägerschaft der neuen Kindertagesstätte Hohenhameln II hinterfragt. Verwaltungsseitig wird hierzu mitgeteilt, dass das Auswahlverfahren analog der Trägervergabe für die Kindertagesstätte Mehrum vorgenommen wurde. Nach Ende der Bewerbungsfrist wurden die eingegangenen Unterlagen innerhalb der Verwaltung gesichtet und anhand einer bereits vorher festgelegten Matrix, in der sich die Ausschreibungskriterien widerspiegeln, ausgewertet. Das Ergebnis wurde dann dem Verwaltungsausschuss zur Kenntnis mitgeteilt. Die Ausschreibungsunterlagen und die Bewertungsmatrix sind als Anlage beigefügt.
Weiterhin wird ausgeführt, dass die vorab mitgeteilte mündliche Absage der Verwaltung, dass man dem Bewerberteam Erfahrung im Kindergartenbereich abspreche, so nicht akzeptiert werden könne, zumal die Anwesenden beim zukünftigen Träger die pädagogische Kompetenz anzweifeln. Seitens des Ausschusses wird bemängelt, dass der Fachausschuss nicht mit in die Entscheidungsfindung eingebunden wurde.
Auf Anfrage wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass mit den Trägern über die Trägerverträge Vorgaben für den Betrieb der Kindertagesstätten vereinbart wurden. Daher können z.B. Satzungsänderungen im Rahmen der Trägerautonomie eigenverantwortlich vorgenommen werden. Allerdings wurden solche Dinge im Vorfeld mit der Verwaltung abgesprochen.
Es wird erklärt, dass auch für die Gemeinden die Einrichtung eines Behindertenbeirates mit Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes verpflichtend vorgesehen werden soll.
Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass ein weiterer Brunnen für das Befüllen des "Pfannteiches" Wasser beprobt wurde; ein Ergebnis allerdings noch aussteht.
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