|
- Für den Erwerb von Bauland in der Ortschaft Harber haben sich bereits mehrere Interessenten mit dem Ortsbürgermeister in Verbindung gesetzt. Nach kurzer Diskussion beschließt der Ortsrat einstimmig, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, mit zwei Grundstückseigentümern im Bereich des Bebauungsplanes „Elberlah“ Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, die noch unbebauten Grundstücke zu erschließen. Jede Konstellation sei dabei denkbar, Erschließung und Vermarktung durch einen Dritten im Auftrage der Eigentümer oder Erwerb, Erschließung und Veräußerung durch die Gemeinde. Dabei gibt die Verwaltungsvertreterin zu Bedenken, dass im Haushaltsentwurf 2020 keine Haushaltsmittel vorgesehen sind. Dem Ortsrat ist wichtig, dass der Bebauungsplan zu ggb. Zeit umgesetzt wird und durch einen Straßenbau die Bebauung der Parzellen ermöglicht wird. Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Kommune nach dem Baugesetzbuch wird dazu erörtert.
- Der Ortsrat bemängelt den Zustand des Fußweges entlang der Straße „Im Großen Freien“. Besonders im südlichen Bereich entlang der Streuobstwiese und im weiteren Verlauf Richtung Norden lässt nicht nur die Reinigung der Anlieger zu wünschen übrig, sondern der bauliche Zustand des Gehweges sei sehr schlecht. So neigen sich z.T. die Grundstückseinfriedungen Richtung Straße, so dass Fußgängern nur noch 50 cm zur Nutzung bleiben. Der Ortsrat beantragt bei der Verwaltung Vorschläge, was vor den einzelnen Grundstücken zu veranlassen ist, um die Gehwegqualität zu verbessern.
- Der Fußweg vor dem Grundstück „Im Großen Freien 18“ ist straßenseitig abfällig und sollte ausgeglichen werden.
- Ortsratsmitglied Mertens bittet darum, den Geschirrbestand im Dorfgemeinschafts- haus aus gegebenen Anlass zu kontrollieren. Bestandslisten seien bitte auszulegen und nach Vermietungen strenger zu prüfen. Verluste seien ggf. durch die Verursacher zu ersetzen. Die Anwesenden pflichten Herrn Mertens bei: es wird von fehlenden Backblechen, Servierplatten (5x), Schnapsgläsern und Schüsseln berichtet.
|
|