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Auszug - 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Hohenhameln; a) Beschluss über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2019/067 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Hohenhameln;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-11/XL.
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vermerk: Der TOP wird gemeinsam mit dem Ortsrat Hohenhameln beraten.

 

FBL Bothmer informiert, dass es bereits sehr viele Interessenten für das Baugebiet „Am Schildbaum“ gibt.

 

r die notwendigen Hamsterersatzflächen konnten Bewirtschaftungsvereinbarungen mit Landwirten in den Gemarkungen Ohlum und Soßmar abgeschlossen werden.

 

Im Bereich der Einmündung von der K 35 in das Baugebiet muss eine verkürzte Linksabbiegespur angelegt werden. Außerdem fordert der LK Peine ein sog. Sicherheitsaudit. 

 

Seitens der Ausschuss- bzw. Ortsratsmitglieder werden folgende Anmerkungen vorgetragen:

 

-          Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70km/h auf der K 35 im Bereich der Einmündung

-          kontrollierter Abfluss des Regenwassers in Richtung Soßmar

-          Verschwenkung der Straße Ackerrain

-          Prüfung, ob eine Fläche für die Errichtung einer Kita geeignet ist

 


Beschluss:
 

  1. Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig