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Auszug - 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Hohenhameln; a) Beschluss über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2019/067 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Hohenhameln;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-11/XL.
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vermerk: Der TOP wird gemeinsam mit dem Ortsrat Hohenhameln beraten.

 

FBL Bothmer informiert, dass es bereits sehr viele Interessenten für das Baugebiet „Am Schildbaum“ gibt.

 

Für die notwendigen Hamsterersatzflächen konnten Bewirtschaftungsvereinbarungen mit Landwirten in den Gemarkungen Ohlum und Soßmar abgeschlossen werden.

 

Im Bereich der Einmündung von der K 35 in das Baugebiet muss eine verkürzte Linksabbiegespur angelegt werden. Außerdem fordert der LK Peine ein sog. Sicherheitsaudit. 

 

Seitens der Ausschuss- bzw. Ortsratsmitglieder werden folgende Anmerkungen vorgetragen:

 

-          Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70km/h auf der K 35 im Bereich der Einmündung

-          kontrollierter Abfluss des Regenwassers in Richtung Soßmar

-          Verschwenkung der Straße Ackerrain

-          Prüfung, ob eine Fläche für die Errichtung einer Kita geeignet ist

 


Beschluss:
 

  1. Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig