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Beschluss: - Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Lärmaktionsplan nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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