Beschluss:
Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes unter dem Vorbehalt, dass die noch offenen Punkte und Empfehlungen aus dem übergeordneten Brandschutzkonzept vom 04.09.2015 und die Empfehlungen aus der aktuellen brandschutztechnischen Stellungnahme vom Antragsteller umgesetzt werden. Die Genehmigungsbehörde hat außerdem nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden.
Die Ergebnisse sind monatlich zu ermitteln und zu veröffentlichen. Die Betriebszeiten der neuen Anlage gelten mit der Genehmigung auch für die bestehende Anlage. Die Bedüsungsanlage ist sowohl beim Brechen als auch beim Verladen verpflichtend einzusetzen. Außerdem sind die Betriebsflächen einer täglichen Reinigung zu unterziehen sofern an diesem Tag ein Brechen und/oder Verladen stattfindet.