Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Auf Nachfrage erläutert Fachbereichsleiter Meißner, dass die im Antrag des Kirchenkreis- amtes Peine erwähnte „Baurücklage“ Überschüsse aus Vorjahren bedeuten, somit nicht verbrauchte Mittel. Es sind Gelder der Gemeinde Hohenhameln, die aber im Haushaltsplan 2019 nicht eingeplant sind und deshalb außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen.
Ausschussmitglied Berkhan plädiert dafür, für den in 2020 vorgesehenen 2. Bauabschnitt eine Absichtserklärung für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln abzugeben. Beschluss: Kirchenkreisamtes Peine vom 28.05.2019 erläutert. Die Bruttoinvestition wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt aus der „Baurücklage“ beim Kindertagesstättenverband und den einzuwerbenden Spenden, die gleichzeitig als Deckungsmittel für die außerplanmäßige Auszahlung dienen. b) Grundsatzentscheidung: Haushaltsrechtliche Mittel werden in den Haushaltsplan- entwurf für 2020 eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
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