Beschluss: Das Protokoll wird mit folgender Korrektur zum TOP 8 „Nutzung einer gemeindeeigenen Fläche für eine Verteilerstation (PoP-Station) der Deutschen Glasfaser GmbH“
hier: Flurstücksbezeichnung 210/2 geändert in 1345/212mit einer Enthaltunggenehmigt.