Beschluss:
Die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine erhalten für die vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser für die Abrechnungsjahre 2018, 2019 und 2020 einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss. Dieser Zuschuss beläuft sich auf 50% des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 und beträgt insgesamt 30.291,61 €.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Jahre 2019, 2020 und 2021 einzuplanen.