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Beschluss: - Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schanze“, Ortschaft Soßmar, erfolgt nach dem vorliegenden Entwurf.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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