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Beschluss: - Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind gem. den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat beschließt die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. der Begründung unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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