Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
1. Abstellen von Werbeanhängern im Gewerbegebiet „Pfingstanger“: Soweit es sich um den Werbeanhänger vor der dortigen Tankstelle handelt, haben Überprüfungen ergeben, dass die zulässige Höchstparkdauer von 2 Wochen (§ 12 Abs. 3 b StVO) nicht überschritten wird. Es handelt sich zwar um Anhänger mit der gleichen Werbung, die Hänger werden aber regelmäßig vor überschreiten der 2-Wochen-Frist ausgetauscht.
2. Provisorischer Fußgängerüberweg am „Zimmerplatz“: So lange diese Verkehrsführung als Umleitungsstrecke für den Straßenausbau zwischen Bierbergen und Stedum-Bekum dient bleibt der provisorische Fußgängerüberweg erhalten. Anschließend wird er wieder entfernt, weil das Verkehrsaufkommen nicht mehr ausreichend ist.
3. Der Vertrag über die Litfaßsäule am Zimmerplatz wurde zum 31.12.2018 gekündigt. Die Kündigung wurde bereits bestätigt. Soweit gewünscht, kann sich der Ortsrat Gedanken über die künftige Gestaltung der Litfaßsäule machen.
Ortsratsmitglied Malte Cavalli gibt die Anregung, die Parksituation im Bereich Zufahrt „Eichsfeld“, in der Clauener Straße in Höhe des Grundstücks „Clauener Straße 16“ sowie im Bereich der Bäckerei in der Clauener Straße zu beobachten. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||