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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der insbesondere die Gestaltung von Gebäude und Außenanlagen einschließlich Anpflanzungen regelt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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