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Auszug - Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines Ortsratsmitgliedes, hier: Stefan Meißner  

 
 
Sitzung des Ortsrates Soßmar
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Soßmar Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:02 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude Soßmar, Hasenwinkel 4
Ort: Mehrzweckgebäude Soßmar, Hasenwinkel 4
 
Wortprotokoll

Mit Bezug auf § 43 NKomVG wird das Ortsratsmitglied Meißner auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG sowie §§ 331,332,353 b und 355 des Strafgesetzbuches obliegenden Pflichten hingewiesen.

 

Ortsbürgermeister Könnecker verpflichtet Ortsratsmitglied Meißner per Handschlag gemäß

§ 60 NKomVG, seine Aufgaben als Ortsratsmitglied nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Erklärung über die Verpflichtung gemäß § 43 NKomVG liegt vor und wird vom Ortsratsmitglied Meißner unterzeichnet.