Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Beschluss: Ab 01.08.2018 werden die Elterngebühren und die Gebühr für Sonderöffnungszeiten für die Benutzung der Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Hohenhameln nach der in der Anlage festgesetzten Sozialstaffel erhoben.
Die Geschwister-Kind-Regelung findet weiterhin bei der Abrechnung von Elterngebühren Anwendung; Sonderöffnungszeiten sind hiervon ausgenommen. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
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