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Auszug - Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines Ortsratsmitgliedes hier: Wolfgang Hagt  

 
 
Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Stedum-Bekum Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 23.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude Stedum-Bekum, Bekumer Ring 12
Ort: Mehrzweckgebäude Stedum-Bekum, Bekumer Ring 12
 
Wortprotokoll

Mit Bezug auf § 43 NKomVG wird das Ortsratsmitglied Hagt auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG sowie §§ 331, 332, 353 b und 355 des Strafgesetzbuches obliegenden Pflichten hingewiesen.

 

Ortsbürgermeister Dierschke verpflichtet Ortsratsmitglied Hagt per Handschlag gemäß § 60 NKomVG, seine Aufgaben als Ortsratsmitglied nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Erklärung über die Verpflichtung gemäß § 43 NKomVG liegt vor und wird vom Ortsratsmitglied Hagt unterzeichnet.