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Auszug - 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Marktstraße" und Teilaufhebung der Bebauungspläne "Burgkamp Nr. 6a" und "Burgkamp Nr. 6c", Ortschaft Hohenhameln  

 
 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Hohenhameln Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 12.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2018/020 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Marktstraße" und Teilaufhebung der Bebauungspläne "Burgkamp Nr. 6a" und "Burgkamp Nr. 6c", Ortschaft Hohenhameln
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der TOP wird gemeinsam mit dem Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz beraten.

 

Herr Schulz-Dostal (Hanseatic Bauträger GmbH) erläutert das geplante Bauvorhaben zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes anhand des Vorentwurfes. Herr Fechner (Edeka) ergänzt die Ausführungen. Ortsbürgermeister Liebner erläutert die in einem gemeinsamen Positionspapier erarbeiteten Anregungen des Ortsrates Hohenhameln (siehe Anlage). Ob die mit 2,75 m vorgesehene Breite der Stellplätze ausreicht, wird eingehend diskutiert.

 


Beschluss:
 

  1. r den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 42. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgehrt.

 

  1. r die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Marktstraße“ aufgestellt und eine Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“ durchgehrt. Die Anregungen des Ortsrates Hoehnhameln aus der Arbeitssitzung vom 07.03.2018 sollten im weiteren Planverfahren berücksichtigt werden.

 

  1. Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig