Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Auszug - Bericht der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Harber
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat Harber Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 08.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Harber, Am Busch 2
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Harber, Am Busch 2
 
Wortprotokoll

  1. Am 15.01.2018 hat ein erstes Treffen der Arbeitsgruppe „Mitfahrerbank“ der ILE-Region in Rautenberg stattgefunden. Aus Harber haben 5 Personen teilgenommen. Es ging um die Organisation und insbesondere um Versicherungs- schutz der Kfz-Insassen. Hierzu wurde von Herrn Dieter Hahn aus Rautenberg eine Rechtsberatung beim ADAC eingeholt. Das Ergebnis wurde den Teilnehmern der AG per E-Mail mitgeteilt.
  2. Der Abfallwirtschaftsbetrieb teilt mit, dass am 17.03.2018 erneut die landkreisweite Aktion „ll in der Landschaft“ stattfindet. Engagierte Bürger sammeln bei dieser Aktion wilden Müll in der Landschaft ein und setzen so ein Zeichen gegen einen respektlosen Umgang mit der Natur. Auch Kinder und Jugendliche sind eingeladen, sich zu beteiligen, um so für einen bewussten Umgang mit Abfall und Wertstoffen sensibilisiert zu werden. Im Anschluss gibt es wieder einen Ausklang auf dem Betriebshof in Oberg von 12.00 bis 15.00 Uhr. Interessierte Gruppen können sich bis zum 12.03.2018 bei A + B anmelden.
  3. In der letzten Sitzung wurde der schlechte Zustand des Radweges zwischen Harber und Hohenhameln bemängelt. Die Verwaltung hat dem Landkreis Peine daraufhin eine Schadensmeldung gegeben und den Bereich an der Biogasanlage besonders unterstrichen. Bereits zwei Tage später hat der Landkreis Fachdienst Straßen folgendes geantwortet: „Die Überprüfung vor Ort ergibt keine erkennbaren verkehrsgefährdenden Stellen. Der Radweg ist verkehrssicher und wird im Rahmen der durchzuführenden Unterhaltungsarbeiten, wo notwendig, repariert.“
  4. Bei innerörtlichen Straßenschäden nach privaten Baumaßnahmen ist es oft schwer, Verursacher ausfindig zu machen, da Baufirmen oft keine Aufgrabungsmitteilungen geben. An der Kreisstraße liegt die Zuständigkeit beim Landkreis, der ggf. informiert wird. An den Gemeindestraßen wird der Bauhof nur dann umgehend tätig, wenn eine verkehrsgefährdende Situation vorliegt. Ansonsten werden Straßenschäden auch hier im Rahmen der Unterhaltung repariert.