Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Beschluss:Die jährliche Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson in der Gemeinde Hohenhameln wird ab 01. Januar 2018 auf 180 € festgesetzt. Die stellv. Schiedsperson erhält keine Aufwandsentschädigung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig