|
Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Schanze", Ortschaft Soßmar wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
|
|