|
Nach ausführlicher Diskussion beschließen die Mitglieder des Rates gemäß Beschlussvorlage folgendes: Beschluss: - Das Entgelt für die Nutzung der gemeindlichen Dorfgemeinschaftshäuser bzw. Mehrzweckgebäude durch Vereine, Verbände, Kirchen, Gruppen und sonstige Organisationen wird ab dem 01.01.2018 von bisher 2,00 € auf 4,00 € je angefangene Zeitstunde erhöht.
- Für Veranstaltungen, die nicht im eigentlichen Vereinssinne sind und bei denen Eintritt oder Umlagen erhoben werden, ist von den Vereinen bzw. Organisationen die Hälfte der jeweils geltenden Nutzungsgebühr für eine Privatnutzung zu zahlen.
- Für die Nichtnutzung einer reservierten Zeit ist ab dem 01.01.2018 die jeweilige Nutzungsgebühr zu zahlen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung
|
|