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- Beschluss:
Ab 01.08.2017 werden die Elterngebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Hohenhameln nach der in Anlage 4 neufestgesetzten Sozialstaffel - getrennt nach Krippen- und Kindergartenplätzen - erhoben.
- Die Geschwister-Kind-Regelung bleibt unverändert bestehen.
- Die Verbeitragung von Sonderöffnungszeiten wird in den Beträgen den neuen Krippen- und Kindergartengebühren entsprechend angepasst.
- Darüber hinaus haben die Träger der Kindertagesstätten ab 01.08.2017 die Einkommensberechnung nach dem in Anlage 5 beigefügten Abrechnungsbogen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung
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