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- Der Gemeinderat hat bereits am 09.10.2014 Aufstellungsbeschlüsse für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“ gefasst. Die Bauleitplanung bezieht sich auf die geplanten Windenergieanlagen in den Gemarkungen Bierbergen und Stedum. Da das Verfahren zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) hinsichtlich der Weiterentwicklung der Windenergienutzung vom Zweckverband Großraum Braunschweig noch immer nicht fortgesetzt wurde, sind auch die Bauleitplanverfahren bislang nicht weitergeführt wurden. Die Windpark Bierbergen-Solschen GmbH & Co.KG hat mit Schreiben vom 02.03.2017 mitgeteilt, dass durch die Verzögerungen im Änderungsverfahren des RROP der geplante Windpark mittlerweile unter das neue EEG 2017 fällt. Ein wirtschaftlicher Betrieb der WEA sei nach den neuen Vergütungsregeln des EEG nur mit höheren Nabenhöhen als den damals beantragten möglich. Eine Entscheidung über die Festsetzung der max. zulässigen Nabenhöhen in dem o. g. Bebauungsplan hat der Gemeinderat unter Beteiligung der Ortsräte zu treffen.
- Am 08.03.2017 ist die Genehmigung nach dem BImSchG zur Errichtung einer Anlage zur Behandlung und Zwischenlagerung von Abfällen auf dem Grundstück „Ackerköpfe 9“ im Mehrumer Industriegebiet eingegangen. Die Firma DIBA Entsorgung Gesellschaft mbH plant, nicht gefährliche und gefährliche Abfälle zeitweilig zwischenzulagern. Ferner sollen mineralische und holzhaltige Bioabfälle zwischengelagert und mittels mobilen Brech- und Siebanlagen weiterbehandelt werden.
- Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben am 17.03.2017 für den ersten Abschnitt von SuedLink den Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Der Vorschlagskorridor für die zu verlegenden Erdkabel befindet sich teilweise auch auf dem Gebiet der Gemeinde Hohenhameln (Östliche Gemarkungsgrenzen von Bierbergen, Equord und Stedum). Die Übertragungsnetzbetreiber haben dazu mitgeteilt, dass die Ausweisung des Korridorvorschlags im Antrag keine Vorfestlegung bedeutet, denn in den kommenden Verfahrensschritten werden alle Korridore – unabhängig von der ersten Bewertung- gleichrangig untersucht. Erst nach Abschluss der Bundesfachplanung, voraussichtlich Ende 2018, wird der am besten geeignete 1.000 m breite Erdkabel-Korridor verbindlich von der Bundesnetzagentur festgelegt. In dem sich anschließenden Verfahren, dem Planfeststellungsverfahren, wird dann der genaue Verlauf des Erdkabels bestimmt. Die Antragsunterlagen sind auf den Seiten der Übertragungsnetzbetreiber im Internet einsehbar. Außerdem sind dort die Termine von Antragsworkshops veröffentlicht, wo über Antragsinhalte und Beteiligungsmöglichkeiten informiert werden soll. Demnach ist eine Veranstaltung für den Raum Peine am 09.05.2017 geplant.
- Bei dem Vergabeverfahren zur Erneuerung der Fliesen im Nichtschwimmerbereich des Hallenbades Mehrum ist bis zum Submissionstermin am 15.03.2017 kein Angebot eingegangen. Die Ausführung der Arbeiten wurde aus diesem Grund erneut, diesmal öffentlich über den Landkreis Peine als Zentrale Vergabestelle, ausgeschrieben. Die Angebotsöffnung wird am 07.04.2017 sein.
- Am 24.04.2017 wird ein nicht öffentlicher Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der K 34 zwischen Bierbergen und Stedum-Bekum und der K 35 im Zuge der OD Bierbergen im Rathaus Hohenhameln stattfinden.
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