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Beschluss: - Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind gem. den einzelnen Beschlussvorschlägen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat beschließt die Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils „Alter Gutsweg“ gem. §§ 10 und 58 NKomVG in Verbindung mit § 34 Abs. 4 und 5 BauGB.
- Der Rat beschließt die Begründung zur Satzung unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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