Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Zum Zeitpunkt des Beschlusses waren in der Gemeinde Hohenhameln Sirenen vorhanden. Diese Anlagen dienten ausschließlich der Alarmierung der Feuerwehr gemäß Niedersächsischem Brandschutzgesetz (NBrandSchG).
Um ein einheitliches Sirenennetz zur Feuerwehralarmierung bzw. zur Warnung der Bevölkerung vorzuhalten, hat der Landkreis entschieden, dass die Gemeinden die neuen Sirenenanlagen erhalten. Hierfür werden zahlreiche bestehende Sirenenstandorte weiter genutzt bzw. entsprechend umgerüstet. Die Umrüstung der Anlagen in der Gemeinde Hohenhameln konnte in enger und sehr guter Zusammenarbeit mit der Feuerwehr umgesetzt werden.
Für die Ortschaft Stedum-Bekum werden die bisherigen Altstandorte weitergeführt.
Die neuen Anlagen verfügen über eine deutlich höhere Reichweite, zwei unabhängige Auslösewege statt bisher nur eines sowie eine Akkuversorgung. Dadurch können die Anlagen bei einem Stromausfall mindestens zehn Tage betrieben werden. Eine solche autarke Stromversorgung war bei den bisher eingesetzten Sirenen nicht möglich.
Ziel ist es außerdem, dass die neuen Sirenen bereits am bundesweiten Warntag am 10.09. funktionsfähig sind.
Ein Zebrastreifen ist nur eine Scheinsicherheit, für die Verkehrssicherheit der Fußgänger wäre eine Querungshilfe besser geeignet. Diese ist aus unserer Sicht an der Stelle nicht nötig, da 50 m weiter östlich bereits eine Querungshilfe vorhanden ist. In den letzten Jahren haben sich in diesem Bereich keine Unfälle mit Fußgängern ereignet.
Aus diesen Gründen besteht hier kein Handlungsbedarf.
Ergänzend hierzu hat bereits die vom Ortsrat beantragte SDR Messung im Bereich der Bushaltestelle Klußmannstraße stattgefunden. Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist hier sehr gering (unter 10%), sodass hier auch kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
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