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Nach einer intensiven Diskussion insbesondere über die Vergütung der Anzahl der Kopftriebe wird zuerst über die vorliegende Beschlussempfehlung abgestimmt.
Beschluss: Die Zuschüsse der Gemeinde Hohenhameln für externe Pflegemaßnahmen an Kopfweiden werden ab dem 01.10.2026 wie folgt angehoben: von aktuell 15,00 € pro Baumschnitt sowie 25,00 € pro Baumschnitt mit eigener Entsorgung des Schnittgutes auf künftig 30,00 € pro Baumschnitt sowie 60,00 € pro Baumschnitt mit eigener Entsorgung des Schnittgutes. Dabei wird nur ein Baumschnitt je Kopfweide vergütet egal wie viele Kopftriebe diese hat.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 0 Der Beschluss wird wie folgt umformuliert. Geänderter Beschluss: Die Zuschüsse der Gemeinde Hohenhameln für externe Pflegemaßnahmen an Kopfweiden werden ab dem 01.10.2026 wie folgt angehoben: von aktuell 15,00 € pro Baumschnitt sowie 25,00 € pro Baumschnitt mit eigener Entsorgung des Schnittgutes auf künftig 30,00 € pro Baumschnitt sowie 60,00 € pro Baumschnitt mit eigener Entsorgung des Schnittgutes. Dabei wird ein Baumschnitt je Kopftrieb vergütet.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 0
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