Der Rat hat am 25.09.2025 – unter dem Hinweis, dass die erforderlichen personellen Ressourcen nicht vorhanden sind – folgenden Beschluss gefasst:
- die Verwaltung wird beauftragt einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die der Gemeinde zustehende Akzeptanzabgabe entsprechend dem Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächenanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften verwendet werden soll. Der entsprechende Vorschlag wird den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Die Ausgestaltung nach § 6 (Stichwort 0,1 ct/kWh) bezogen auf die Angebotspflicht des Vorhabenträgers mit den betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern wird durch weitere fraktionsübergreifende Beratungen erfolgen.
Aktueller Stand: Seit 2024 sind bei der Gemeinde Hohenhameln vorbehaltlich einer Überprüfung der periodengerechten Zuordnung folgende Beträge eingegangen: 2024 = 34.384 Euro, 2025 = 29.787 Euro, 2026 = 3.534 Euro. An den personellen Ressourcen hat sich nichts geändert.