Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Der Antrag wird erläutert. Beschluss:
I. Beschlussvorschlag Die Verwaltung der Gemeinde Hohenhameln wird beauftragt, mit der zuständigen Verkehrsbehörde zu vereinbaren, das derzeit angeordnete absolute Durchfahrtverbot für den Schwerlastverkehr derart zu modifizieren, dass Land- und Forstwirtschaft die Triftstraße wie bisher nutzen können und hierbei keine individuellen bürokratischen und / oder finanziellen Aufwände entstehen. Ebenso soll die Zufahrt des Schwerlastverkehrs bis zur Raiffeisen-Betriebsstätte ermöglicht werden.
1. Verkehrsrechtliche Anordnung: Beim Landkreis Peine ist eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Beschränkung des Verkehrs zu erwirken. Hierbei ist ausschließlich das im amtlichen Verkehrszeichenkatalog (VzKat) enthaltene Zusatzzeichen zu verwenden. Entsprechend ist das
- Zusatzzeichen 1026-38 (Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) - Zusatzzeichen 1028-33 (Zufahrt bis Raiffeisen frei)
zu beantragen und nach Genehmigung durch die Gemeinde umzusetzen.
2. Bauliche Umsetzung: Unmittelbar nach Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist die notwendige Beschilderung durch den Bauhof der Gemeinde an den relevanten Zufahrten anzubringen.
3. Temporäre Verkehrskontrolle: In Abstimmung mit der zuständigen Polizeidienststelle und dem Landkreis Peine ist nach einer angemessenen Eingewöhnungsphase die Einhaltung der neuen Verkehrsregelung stichprobenartig zu kontrollieren und zu überwachen.
II. Begründung Dieser Antrag ist aufgrund der zwingenden Notwendigkeit zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Anwohner*innen der Triftstraße erforderlich. Ein vorangegangener Beschluss der Gruppe und des Rates konnte vom Landkreis Peine in der damaligen Fassung nicht vollzogen werden. Die Ablehnung durch den zuständigen Fachbereich des Landesministeriums begründete sich darauf, dass die zuvor gewählten Zusatzzeichen nicht dem amtlichen Verkehrszeichenkatalog entsprachen. Um die Rechtskraft der Beschränkung sicherzustellen und eine rechtssichere Überwachung durch die Polizei zu ermöglichen, ist die Verwendung des oben genannten Standard-Zusatzzeichens zwingend erforderlich. Nur durch diese fachlich korrekte Beschilderung kann das Ziel – die Herausnahme des Durchgangsschwerlastverkehrs bei gleichzeitiger Sicherung der landwirtschaftlichen Erreichbarkeit – sichergestellt werden. Wir bitten um eine zeitnahe Umsetzung, um eine kostenfreie und unbürokratische Durchfahrt für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zu ermöglichen. Wir betonen, dass sämtliche zu involvierende Parteien und Akteure berücksichtigt und angehört wurden. Insofern enthält der Beschlussvorschlag das mildeste Mittel unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
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