Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Auszug - Bericht der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Equord
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Equord Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.06.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude Equord, Hämelerwalder Str. 14
Ort: Mehrzweckgebäude Equord, Hämelerwalder Str. 14
 
Wortprotokoll

Die Verwaltung berichtet wie folgt:

 

  1. Aufgrund des Ersatzneubaus der Brücke über die kleine Aue muss die Müllsammelaktion für den Zeitraum der Bauarbeiten versetzt werden. Hierzu wurde in Abstimmung mit A+B der Einmündungsbereich der Straße „Am Sportplatz – Hämelerwalder Straße“ gewählt.

Die Arbeiten für die Brücke beginnen nach dem Schützenfest.

  1. Im Verlauf der KW 25 werden die Pflasterarbeiten im Baugebiert Kleines Siek im Wesentlichen abgeschlossen und die Straße wird wieder für den allgemeinen Verkehr freigegeben. Im Bereich der Neißer Straße werden im Nachgang voraussichtlich im Juli die Parkbuchten fertiggestellt.

In den Pflanzinseln wird zunächst Rasen eingesät. Die Bepflanzung erfolgt in der Pflanzperiode Herbst/Winter 2026/27.

  1. Der Landkreis Peine setzt derzeit ein kreisweites Programm zur Modernisierung der Warninfrastruktur um. Hierbei werden rund 140 neue Sirenenanlagen errichtet, um die Warnung der Bevölkerung im Katastrophen- und Gefahrenfall zu verbessern. Ziel ist es, eine flächendeckende und zuverlässige Alarmierung der Bevölkerung sicherzustellen.

 

In der Ortschaft Equord wird die alte Sirene durch eine neue ersetzt und an den Standort Schneiderstraße 6 verlagert.

Ziel war es, einen Standort zu finden, der sowohl den technischen Anforderungen der Sirenenanlage als auch den zukünftigen Planungen der Gemeinde gerecht wird.

Der Standort, an dem ausführende Firma Hörmann bereits mit vorbereitenden Arbeiten begonnen hat, stellt auch fachlicher und technischer Sicht die geeignetste Lösung dar.

 

Auch aus baurechtlicher Sicht bestehen gegen den vorgesehenen Standort keine Bedenken. Gemäß § 5 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3b der Niedersächsischen Bauordnung müssen Anlagen mit einer Höhe von bis zu 15 Metern in sonstigen Gebieten keinen Grenzabstand einhalten. Die geplante Sirenenanlage weist eine Höhe von 13,5 Metern auf und erfüllt damit die gesetzlichen Voraussetzungen.

 

Die geplante Sirenenanlage erfüllt sämtliche technischen und rechtlichen Anforderungen.