Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ortsbürgermeister Strübe informiert das Gremium, dass hier der gleiche Sachverhalt besteht. Die Satzung für die private Vermietung der Dorfgemeinschaftshäuser/Mehrzweckgebäude muss entsprechend angepasst werden.
Er weist jedoch darauf hin, dass das Entgelt (Gebührenhöhe § 2 der Satzung) für die Nutzung durch Vereine, Verbände, Kirchen, Gruppen und sonstige Organisationen weiterhin für die erste angefangene Zeitstunde auf 4,00 € festgesetzt wird. Jede weitere ½ Stunde mit 2,00 € abgerechnet wird.
Beschlussvorschlag:
Der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser / Mehrzweckgebäude der Gemeinde Hohenhameln (Gebührensatzung DGH/MZG) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Der Ortsrat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||