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Auszug - Gebührensatzung zur Satzung über die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/ Mehrzweckgebäude der Gemeinde Hohenhameln  

 
 
Sitzung des Ortsrates Soßmar
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat Soßmar Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 09.06.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:57 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude Soßmar, Hasenwinkel 4
Ort: Mehrzweckgebäude Soßmar, Hasenwinkel 4
2025/123 Gebührensatzung zur Satzung über die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/ Mehrzweckgebäude der Gemeinde Hohenhameln
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Buhndorf
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Steinert, Nora-Li
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Ortsbürgermeister Strübe informiert das Gremium, dass hier der gleiche Sachverhalt besteht. Die Satzung für die private Vermietung der Dorfgemeinschaftshäuser/Mehrzweckgebäude muss entsprechend angepasst werden.

 

Er weist jedoch darauf hin, dass das Entgelt (Gebührenhöhe § 2 der Satzung) für die Nutzung durch Vereine, Verbände, Kirchen, Gruppen und sonstige Organisationen weiterhin für die erste angefangene Zeitstunde auf 4,00 festgesetzt wird. Jede weitere ½ Stunde mit 2,00 abgerechnet wird.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser / Mehrzweckgebäude der Gemeinde Hohenhameln (Gebührensatzung DGH/MZG) wird zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Der Ortsrat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.