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Auszug - Gebührensatzung zur Satzung über die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/ Mehrzweckgebäude der Gemeinde Hohenhameln  

 
 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat Hohenhameln Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 28.05.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2025/123 Gebührensatzung zur Satzung über die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/ Mehrzweckgebäude der Gemeinde Hohenhameln
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Buhndorf
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Steinert, Nora-Li
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ortsbürgermeister Liebner erläutert den Sachverhalt und verliest den Beschlussvorschlag.

 

-          Ortsratsmitglied Kümmel fragt, wie sich die Entgelte für die Nutzung durch die Vereine verändert haben.

 

  • 1. Stv. Ortsbürgermeister Schrader merkt an, dass dies nicht aus der aktuellen Satzung hervorgeht.

 

  • Verwaltungsvertreter Witte erläutert, dass gem. § 2 Abs. 1 die Gebührenhöhe bei 4,00 € liegt. Vorher lag die Gebührenhöhe auch schon bei 4,00 €.

 

 

Der Ortsrat Hohenhameln hat eine Änderung am Beschlussvorschlag vorgenommen, da keine Gebührenverordnung der Vereine vorlag.

 


Beschluss:
Der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser / Mehrzweckgebäude der Gemeinde Hohenhameln (Gebührensatzung DGH/MZG) wird zugestimmt, sofern keine Mehrkosten für die Gruppierung gem. §2 Abs. 1 entstehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig